Montag, 5. März 2018

ERP-Gründerkredit Startgeld der KfW

Für wen kommt diese Finanzierungsform in Frage und was sind die Rahmenbedingungen?

Wie der Name sagt: Gründer und Gründerinnen können diese Finanzierungsform wählen. Dies gilt auch für Nebenerwerbs-Gründungen mit Zielsetzung auf eine spätere Voll-Selbstständigkeit sowie für den Erwerb von Unternehmensanteilen.

Startups bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können diese Form der Finanzierung nutzen.

Was gilt es zu beachten?


Insgesamt können bis zu 100.000 Euro beantragt werden (auch in mehreren Teilbeträgen). Die Betriebsmittelfinanzierung ist dabei mit 30.000 Euro gedeckelt. Der Rest steht für Investitionen zur Verfügung.
Wichtig: bei Teamgründungen kann jedes Teammitglied 100.000 Euro darüber finanzieren!

Besonders interessant für Gründer/innen: die tilgungsfreie Anfangszeit. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren beträgt diese 1 Jahr (5/1), bei einer Laufzeit von 10 Jahren beträgt sie 2 Jahre (10/2). Welche Form und welche Laufzeit sinnvoll für Sie sind und welche Unterlagen für eine Bewilligung vorgelegt werden müssen, können wir gern gemeinsam erarbeiten.

Die aktuellen Konditionen (Stand 05.03.2018): 2,07% eff. Jahreszins bei der 5/1-Variante und 2,94% eff. Jahreszins bei der 10/2-Variante.

Details können Sie hier nachlesen: Kfw-Startgeld

Kostenpflichtige Telefonberatung nach Terminvereinbarung möglich!
Ihre Sabine Krieger

Freitag, 14. August 2015

KfW Zinsen Startgeld



Die KfW hat zum 04. August 2015 die Zinskonditionen einiger ihrer Kredite gesenkt. Damit führt die KfW den Trend sinkender Zinskonditionen der vergangenen Zeit fort. Der für Neugründungen interessante ERP-Gründerkredit-Startgeld hat nun einen Effektivzins von 2,07 % p.p.a. bei fünf Jahren Laufzeit und 2,73 % p.p.a. bei zehn Jahren Laufzeit. Die vollständigen Zinskonditionen der NRW-Bank und der KfW finden Sie hier.
Quelle: http://www.nrwbank.de/de/foerderprodukte/konditionen.html

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Bildungsscheck NRW gestoppt

Das sehr beliebte Fördermittel "Bildungsscheck NRW" wird zum 31.10.2014 gestoppt. Warum? Aufgrund der starken Nutzung sind die Budgets ausgeschöpft.
Wer ihn noch nutzen will - jetzt beeilen!
Wie, in welcher Form und Höhe er im nächsten Jahr einsetzbar sein wird, ist noch unklar.
Nachzulesen ist alles zum Bildungsscheck hier.

 Ein bekannter Weiterbildungsanbieter (New Horizons) informierte heute via Newsletter, dass davon ausgegangen werden  muss, dass in der nächsten Förderperiode die 2.000-Euro-Variante nicht mehr angeboten werden wird und möglicherweise auch die Ausrichtung des Programms geändert wird.


Besonders fokussiert werden soll das Programm dann u.a. auf Zugewanderte und ungelernte Kräfte.


Freitag, 30. Mai 2014

Verlängerung: es geht weiter mit KfW-Gründercoaching

Eine Verlängerung gibt es nicht nur in der Weltmeisterschaft. Das Gründercoaching mit der 50%-Förderung sollte zum 30.06.2014 auslaufen. Die Gerüchteküche kochte. Der Teil von Berater-Kollegen, der gern mit Verderben droht und mit der Angst spielt, hat zum Run ausgerufen. War aber wieder nix. Es geht weiter, zumindest bis zum 31.12.2014. Dann müssen wir wieder schauen.

Hier ein Ausschnitt aus dem Beraterrundschreiben für die gelisteten KfW-GCD-Berater:




Es grüßt - Sabine Krieger